Homöopathie & BehandlungskostenDie Kostenfrage ist oft der Punkt, wo es am Ende ggf. Streitfragen gibt. Vorbeugen kann man nur, in dem man zuvor offen mit dem Therapeuten darüber spricht. Die Homöopathie ist eine ganzheitliche Therapie, die gerade im Bereich der chronischen Erkrankungen ihre Domäne hat. Arzneikosten fallen bei der Homöopathie kaum ins Gewicht, was bleibt, ist der Arbeitsaufwand des Behandlers. Nach einer recht zeitaufwändigen Fallaufnahme (ca. 2-2 ½ Stunden) ist zusätzlich noch die Fallanalyse notwendig, sodass es nicht selten vorkommt, dass für die Erstbehandlung ein zusätzlicher Zeitaufwand von 30-60 Min. notwendig wird. Folgekonsultationen gehen deutlich schneller vonstatten und sind oft weniger häufig erforderlich als bei anderen Verfahren. Der Therapeut ist i.d.R. freiberuflich tätig und muss betriebswirtschaftlich ähnlich kalkulieren wie andere Freiberufler. Sprechen Sie daher vor Behandlungsbeginn die Kostenfrage offen an! Soweit die Kosten aus der Behandlungsdauer resultieren, sind verbindliche Aussagen darüber vorab schwer möglich, da eine Prognose vor der Fallaufnahme ebenso unseriös wäre wie ein Heilungsversprechen. Die meiste Zahl der Patienten sind Selbstzahler, d.h. sie müssen ihre Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Das ist der Fall bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ohne Zusatzversicherung. Die für die Homöopathie wichtigsten Erstattungsvarianten sind:
Die Abrechnung homöopathischer Behandlungen kann und darf von den entsprechenden Beträgen allerdings abweichen, zumal das letzte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) 2002 mit Euro-Beträgen weiterhin auf Umfrageergebnissen beruht, die bereits 20Jahre zurückliegen. So ist es nahe liegend, dass auch die Heilpraktiker sich an die Umstände der heutigen Zeit mit zahlreichen Kostenexplosionen anpassen müssen, um überleben zu können. Durch den nunmehr klärenden Hinweis im GebüH 2002, dass sich die homöopathische Behandlung auf den Zeitaufwand bezieht, haben sich die Voraussetzungen für die manchmal unsichere Erstattung deutlich gebessert. Im Einzelfall hängt die Erstattung von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Wortlaut der vertraglichen Formulierung, Nachvollziehbarkeit der Rechnungsstellung und auch den Kulanzspielräumen der Versicherer. Falls es ausnahmsweise einmal zu Problemen mit der Rückerstattung kommt, sollten Sie sich umgehend an den Behandler wenden und ggf. auch an den VKHD (Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands), falls dieser Mitglied in dem Verband ist. Gründe, die man gelegentlich von den Versicherern hört, sind: Überschreitung der erstattungsfähigen Beträge im Vergleich zu Ärzten, das ist bei genauerer Betrachtung aber fast nie der Fall. Manchmal wird auch schlichtweg behauptet, der Heilpraktiker hätte nicht korrekt abgerechnet, was oft ebenso wenig zutrifft. Berufverbände helfen den Patienten und den Heilpraktikern bei der Klärung solcher Angelegenheiten gegenüber dem Versicherer. Quelle: VKHD |